Förderungen für Deutschkurse

DAS SPRACHENSTUDIO ist Partner der MA35 (Magistrat der Stadt Wien) und Partner und Prüfungszentrum des ÖIF (Österreichischen Integrationsfonds). Wir können daher folgende Gutscheine einlösen:

Förderungen für den Deutsch-Integrationskurs.

1. ÖIF Gutschein für Level A2 im Wert von 750 €

Blauer ÖIF (Österreichischer Integrationsfond) Gutschein:

  • Die Gutscheine für Ihren Integrationskurs und Deutschkurs bekommen Sie bei der MA 35 (Magistrat für Einwanderung, Staatsbürgerschaft
 und Standesamt). Ihr Gutschein für den Integrationskurs und  die ÖIF Integrationsprüfung ist ab dem Ausstellungsdatum 18 Monate gültig.
  • Bitte bringen Sie diesen blauen Gutschein  gleich zu Ihrer Anmeldung ins
 Sprachenstudio mit.
  • Mit diesem Gutschein erhalten Sie 50 % der Kurskosten (für max. 300 UE, 750 €) zurück. 
Den Restbetrag müssen Sie privat bezahlen.
  • Bei einem Unterschreiten der 300 UE im Integrationskurs wird auch der  Kostenersatz entsprechend verringert,
 dies gilt vor allem für Teilnehmer_innen, die wegen bereits vorhandener Deutschkenntnisse 
gleich in einen höheren Kurslevel für die Integrationsprüfung einsteigen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.integrationsfonds.at/iv/faq/

2. Wiener Sprachgutscheine im Wert von 150 €

Wiener Sprachgutscheine:

  • Die Stadt Wien unterstützt Deutsch-Integrationskurse für neu zugewanderte Bürger_innen
. Der Sprachgutschein hat einen Wert von drei mal 100 € und Sie erhalten ihn direkt bei der MA 17.

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.wien.gv.at/menschen/integration/deutsch-lernen/sprachgutscheine.html

3. Arbeitsmarktservice (AMS)

Seit Jahren arbeitet das Sprachenstudio erfolgreich mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) und dem Wiener Arbeiternehmer_innen Förderungsfonds (WAFF) im Bereich der Business Fremdsprachenkurse zusammen. Beide Institute fördern Fremdsprachenkurse und den Fremdsprachenunterricht mit Zuschüssen und Unterstützungen. Es ist auch möglich, Gruppen- und Einzeltrainings zu kombinieren und sich diese Form des Sprachtrainings fördern zu lassen. Sie werden sehen: Wir finden auch für Sie die optimale Förderung zum Erlernen einer Fremdsprache fürs Business.

4. Förderungen für Einzelpersonen in Wien – Ihr geförderter Kurs startet bald!

Ziel der Förderungen:

  • Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert Einzeltrainings, Gruppentrainings und auch Kurse mit Kombinationen aus Einzeltraining und Gruppenkurs  in Ihrer Zielsprache, …
  • Um Ihnen bessere Ausgangschancen für einen neuen Berufseinstieg zu bieten. 
So werden Ihre Interessen und Ihr Leben gefördert!

 

Welche Personen werden im Fremdsprachenkurs gefördert:


  • Arbeitslose und …
  • geringfügig beschäftigte Personen erhalten Förderungen, wenn sie …
  • ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Das ist die wichtigste Voraussetzung für diese Förderung.

 

Wie viel:


  • Wichtig für diese Förderung ist, dass Sie einen Fremdsprachenkurs mit mindestens 10 Unterrichtseinheiten ( 1 UE = 55 Minuten) pro Woche absolvieren.
  • Vor der Förderung bekommen Sie vom Sprachenstudio einen Kostenvoranschlag, den Sie Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer beim AMS vorlegen.
 Danach wird die Förderung bewilligt.
  • Bei Zustimmung übernimmt das AMS alle Kosten und fördert Ihren Businessunterricht zu 100 %.

 

5. Förderungen für Firmen mit Firmensitz in Wien

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2) für Arbeitnehmer_innen.

Ziel der Förderung:


Die geförderten Business Fremdsprachenkurse sichern den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Beschäftigung durch zusätzliche Qualifikationen und erleichtern durch die Förderung die Weiterbildungsaktivitäten.

Welche Personen werden gefördert:


  • Arbeitnehmer_innen ab 45 Jahren in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
 werden gefördert.
  • Frauen unter 45 Jahren, die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen
 haben, in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis erhalten diesen geförderten Fremdsprachenkurs.
  • Wiedereinsteiger_innen (nach Kinderbetreuung, Elternkarenz) werden ein halbes Jahr vor Wiedereinstieg bis 
ein Jahr nach dem Wiedereinstieg gefördert.

Wie viel:


  • Die Höhe der Förderung beträgt 60 %.
  • Im Falle der Förderung von Frauen unter 45 Jahre werden sogar 70 % der Kurskosten für den Fremdsprachenkurs gefördert.