Deutschkurse für Asylberechtigte

Wer wird gefördert?

  • Asylberechtigte
  • Subsidiär Schutzberechtigte

Welche Sprachniveaustufen werden gefördert?

  • Alpha, A1 und A2, B1 und B2

In welcher Höhe werden Förderungen vergeben?

  • Förderungen können in der Höhe von max. 750 Euro je Niveaustufe vergeben werden.

Wie kann ich eine Förderung beantragen?

  • Bitte melden Sie sich für Wien, Niederösterreich, Burgenland unter der Telefonnummer 01 / 715 10 51-300 an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.
  • Bei diesem Termin erhalten Sie wichtige Informationen und Sie können eine Sprachförderung des ÖIF beantragen.
  • Anträge für eine Sprachförderung müssen mindestens 3 Wochen vor Start des Deutschkurses am Welcome Desk beantragt werden.

Für einen Antrag brauchen Sie:

  • bei Asylberechtigten: Asylbescheid und gültiger Konventionsreisepass
  • bei subsidiär Schutzberechtigten: Asylbescheid und gültige Karte für subsidiär Schutzberechtigte
  • Meldezettel
  • Kostenvoranschlag eines Sprachkurses von IV zertifizierten Kursen
  • Falls vorhanden: AMS-Terminkarte

Adresse und Öffnungszeit des Welcome Desks:

Integrationszentrum Wien

Landstraßer Hauptstraße 26, 1030 Wien

Montag-Donnerstag 7:30-18:30 Uhr

Freitag 7:30-15:30 Uhr

http://www.integrationsfonds.at/foerderung

Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch und finden gemeinsam den richtigen Deutschkurs.

Weitere Infos geben wir gerne auf Anfrage.