Förderungen für die Fremdsprachenkurse
Seit Jahren arbeiten wir erfolgreich mit dem „AMS“ und dem „WAFF“ im Bereich der Fremdsprachenkurse zusammen.
Beide Institute fördern Fremdsprachen-Kurse und den Fremdsprachen-Unterricht mit Zuschüssen und Unterstützungen. Es ist auch möglich, Gruppen- und Einzeltrainings zu kombinieren und sich diese Form des Sprachtrainings fördern zu lassen. Sie werden sehen: Gemeinsam finden wir für Sie die optimale Förderung zum Erlernen einer Fremdsprache.
Förderungen für Einzelpersonen in Wien – Ihr geförderter Kurs startet bald!
Ziel der Förderungen:
- Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert Einzeltrainings, Gruppentrainings und auch Kurse mit Kombinationen in Ihrer Zielsprache.
- Um Ihnen bessere Ausgangschancen für einen neuen Berufseinstieg zu bieten. So werden Ihre Interessen und Ihr Leben gefördert!
Welche Personen werden im Fremdsprachenkurs gefördert:
- Arbeitslose
- geringfügig beschäftigte Personen erhalten Förderungen, wenn sie …
- ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Das ist die wichtigste Voraussetzung für diese Förderung.
Wie viel:
- Wichtig für diese Förderung ist, dass Sie einen Fremdsprachenkurs mit mindestens 10 Unterrichtseinheiten ( 1 UE = 55 Minuten) pro Woche absolvieren.
- Vor der Förderung bekommen Sie vom Sprachenstudio einen Kostenvoranschlag, den Sie Ihrem Betreuer/-in beim „AMS“ vorlegen.
- Danach wird die Förderung bewilligt.
- Bei Zustimmung übernimmt das „AMS“ alle Kosten und fördert Ihren Unterricht zu 100 %.
Förderungen für Firmen mit Firmensitz in Wien
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2) für Arbeitnehmer/-innen
Ziel der Förderung:
- Die geförderten Fremdsprachenkurse sichern den Arbeitnehmer/-innen die Beschäftigung durch zusätzliche * Qualifizierung, …
oder erleichtern den Arbeitnehmer/-innen durch die Förderung die Weiterbildungsaktivitäten.
Welche Personen werden gefördert:
- Arbeitnehmer/-innen ab 45 Jahre in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis werden gefördert
- Frauen unter 45 Jahre, die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben, in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis erhalten diesen geförderten Fremdsprachenkurs.
- Wiedereinsteiger/-innen (nach Kinderbetreuung, Elternkarenz), ein halbes Jahr vor Wiedereinstieg werden bis 1 Jahr nach dem Wiedereinstieg gefördert.
Wie viel:
- Die Höhe der Förderung beträgt 60 %.
- Im Falle der Förderung von Frauen unter 45 Jahre werden sogar 70 % der Kurskosten für den Fremdsprachenkurs gefördert.