Förderungen

Förderungen für die Fremdsprachenkurse

Seit Jahren arbeiten wir erfolgreich mit dem „AMS“ und dem „WAFF“ im Bereich der Fremdsprachenkurse zusammen.
Beide Institute fördern Fremdsprachen-Kurse und den Fremdsprachen-Unterricht mit Zuschüssen und Unterstützungen. Es ist auch möglich, Gruppen- und Einzeltrainings zu kombinieren und sich diese Form des Sprachtrainings fördern zu lassen. Sie werden sehen: Gemeinsam finden wir für Sie die optimale Förderung zum Erlernen einer Fremdsprache.

Förderungen für Einzelpersonen in Wien – Ihr geförderter Kurs startet bald!


Ziel der Förderungen:


  • Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert Einzeltrainings, Gruppentrainings und auch Kurse mit Kombinationen in Ihrer Zielsprache.
  • Um Ihnen bessere Ausgangschancen für einen neuen Berufseinstieg zu bieten. 
So werden Ihre Interessen und Ihr Leben gefördert!

Welche Personen werden im Fremdsprachenkurs gefördert:


  • Arbeitslose
  • geringfügig beschäftigte Personen erhalten Förderungen, wenn sie …
  • ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Das ist die wichtigste Voraussetzung für diese Förderung.

Wie viel:

  • Wichtig für diese Förderung ist, dass Sie einen Fremdsprachenkurs mit mindestens 10 Unterrichtseinheiten ( 1 UE = 55 Minuten) pro Woche absolvieren.
  • Vor der Förderung bekommen Sie vom Sprachenstudio einen Kostenvoranschlag, den Sie Ihrem Betreuer/-in beim „AMS“ vorlegen.
  • Danach wird die Förderung bewilligt.
  • Bei Zustimmung übernimmt das „AMS“ alle Kosten und fördert Ihren Unterricht zu 100 %.

 

Förderungen für Firmen mit Firmensitz in Wien

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2) für Arbeitnehmer/-innen

Ziel der Förderung:


  • Die geförderten Fremdsprachenkurse sichern den Arbeitnehmer/-innen die Beschäftigung durch zusätzliche * Qualifizierung, …

oder erleichtern den Arbeitnehmer/-innen durch die Förderung die Weiterbildungsaktivitäten.

Welche Personen werden gefördert:


  • Arbeitnehmer/-innen ab 45 Jahre in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
werden gefördert
  • Frauen unter 45 Jahre, die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen
haben, in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis erhalten diesen geförderten Fremdsprachenkurs.
  • Wiedereinsteiger/-innen (nach Kinderbetreuung, Elternkarenz), ein halbes Jahr vor Wiedereinstieg werden bis
1 Jahr nach dem Wiedereinstieg gefördert.

 

Wie viel:

  • Die Höhe der Förderung beträgt 60 %.
  • Im Falle der Förderung von Frauen unter 45 Jahre werden sogar 70 % der Kurskosten für den Fremdsprachenkurs gefördert.